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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - L 20 B 4/07 SO ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2007 - L 20 B 4/07 SO ER (https://dejure.org/2007,18055)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2007 - L 20 B 4/07 SO ER (https://dejure.org/2007,18055)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Angemessener Wohnraum" i.S.v. § 29 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Anrechenbarkeit von Wohngeld als Einkommen i.S.v. § 41 Abs. 2 SGB XII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 24.10.2006 - S 42 SO 26/06
- SG Köln, 14.12.2006 - S 13 AY 7/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - L 20 B 4/07 SO ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 20 B 4/07
Wird zitiert von ... (2)
- SG Düsseldorf, 07.11.2008 - S 42 SO 22/06
Sozialhilfe
Für die weiteren Einzelheiten betreffend der Grundsicherungsleistungen wird auf das am hiesigen Gericht inzwischen abgeschlossene Verfahren mit dem Aktenzeichen S 42 SO 41/06 sowie auf die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu den Aktenzeichen S 42 SO 26/06 ER und L 20 B 4/07 SO ER ergangenen Beschlüsse vom 24.10.2006 sowie 26.03.2007 Bezug genommen.Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den dabei gezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, den der Gerichtsakte S 42 SO 41/06 sowie den der Gerichtsakte zum Verfahren S 42 SO 26/06 ER sowie L 20 B 4/07 SO ER Bezug genommen.
- LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 B 900/08 Ferner scheitert ein Anspruch nach dem SGB XII auf Anerkennung der Wohnkosten und Übernahme der Kaution für eine Mietwohnung auch daran, dass nach summarischer Prüfung die fragliche Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist und die entsprechenden unangemessen hohen Wohnungskosten sich nicht als unausweichlich erweisen (dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2007, L 20 B 4/07 SO ER).